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ILLEGALES BADEN - Schwimmen ist in den meisten Kölner Seen streng verboten: Es drohen Knöllchen zwischen 25 und 400 Euro
Auch das "Brücker Baggerloch" wird in den Sommermonaten von hunderten Besuchern illegal als Badesee genutzt. Jung und Alt nutzen die Abkühlung im Wasser und auch das Sonnenbaden am Ufer zur Erholung direkt vor der Haustür.
Der Kölner-Stadt-Anzeiger berichtet über die Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei einer Kontrolle in Dellbrück. Nach unseren Informationen wurden sie auch in Brück auf dem Gelände rund um den See und bei den (falsch-)parkenden Autos am Rather Kirchweg gesichtet.
Wenn Dirk Pellender und Florian Westerhausen beliebte Kölner Badeseen
besuchen, dann kommt es zuweilen vor, dass sich der Strand in kürzester
Zeit leert. Die beiden Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind bei vielen
Badenden bekannt - und nicht bliebt. Denn Pellender und Westerhausen
kommen, um illegal badende Schwimmfreunde zu verwarnen und sie zur Kasse
zu bitten. Wer unerlaubt badet, muss laut Naturschutzgesetz eine Strafe
zwischen 25 und 400 Euro zahlen. Diesmal sind die zwei städtischen
Mitarbeiter am Baggersee südlich des Höhenfelder Sees. Kaum erreichen
die zwei die steile Uferböschung, ergreifen viele der Badenden die
Flucht.
Pellender und Westerhausen klären bei denen, die sie erwischen, über das
Badeverbot auf, nehmen die persönlichen Daten auf und sprechen
Verwarnungen aus. Auf ungehaltene Erholungssuchende reagieren sie ruhig,
drücken ihnen ein Faltblatt über die Gefahren beim Baden in nicht
freigegebenen Gewässern in die Hand. "Darin wird auch auf die drei Seen
in Köln hingewiesen, in denen das Baden erlaubt ist, das sind der
Fühlinger See, der Escher See und das Vingster Freibad", sagt Pellender.
In allen anderen Seen sei Baden verboten, weil Schwimmer in Strudel und
Untiefen geraten könnten. Der Dellbrücker Baggersee befinde sich
außerdem in einem geschützten Landschaftsbestand teil. In diesen
Bereichen sollen unter anderem brütende Vögel vor den Menschen geschützt
werden.
Das Ordnungsamt begann seine Kontrollen zu Sommeranfang. "Erst dann
konnten wir sicher sein, viele Menschen zu erreichen", sagt Thomas
Klein, Pressereferent des Ordnungsamtes. Manche Bürger jedoch sehen die
Aktionen der Stadt kritisch. Tom Geilig, der erst nach der Kontrolle den
Baggersee besuchte, zeigte sich über das Verbot überrascht: "Für mich
war dieses Baggerloch immer ein Geheimtipp. Schade, dass man hier nicht
mehr baden darf."
Michael Weber muss zahlen, weigert sich aber. Sein Sohn wurde Ende Juni
von Mitarbeitern des Ordnungsamts erwischt, als er im Baggersee südlich
des Höhenfelder Sees badete. Wenige Tage später flatterten die
Verwarnung und eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 35 Euro in das Haus
der Webers. "Ein Verbotsschild wurde erst um den 10. Juli herum
aufgestellt", begründet Weber seinen Einspruch gegen das Knöllchen. Klar
wisse er, dass die Dellbrücker Heide und der Baggersee seit Anfang des
Jahres unter Naturschutz stehen. Auch akzeptiere er das Badeverbot.
Doch: "Warum haben die Behörden nicht rechtzeitig entsprechende Schilder
an den Zugängen aufgestellt?"
Michael Weber seinerseits beschwert sich über Menschen, die in der Heide
am Lagerfeuer campen und ihren Abfall einfach liegen lassen: "Soll das
Ordnungsamt erst einmal die erwischen. Die richten mehr Schaden an."
Webers Einspruch gegen das Knöllchen habe allerdings wenig Aussicht auf
Erfolg, sagt Dirk Pellender.
Artikel von Uwe Schäfer im Kölner-Stadt-Anzeiger am 20. Juli 2010
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